NEM-Expertise: Warum korrekte Health Claims bei der Übersetzung oft auf der Strecke bleiben.
Marketing will Wirkung, das Gesetz will Fakten.
Für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist die Health-Claims-Verordnung (HCVO) oft ein Kreativitäts-Killer. Sie wissen: Sie dürfen keine Heilversprechen machen.
Zulässig: „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
Riskant: „Vitamin C stärkt das Immunsystem.“
Der Grund: „Stärken“ suggeriert eine pharmakologische Wirkung. Soweit, so bekannt.
Doch was passiert, wenn Ihre Verpackung die Landesgrenze überschreitet?
Genau hier lauert das Risiko. Wenn ein Übersetzer die juristische „Wortlautlogik“ der genehmigten Claims nicht kennt, wird aus einer zulässigen Aussage in der Zielsprache schnell ein abmahnfähiges Heilversprechen.
Der schmale Grat: Zulässig vs. Abmahnrisiko
Es gibt unzählige Klassiker aus der Praxis an, die zeigen, wie nah „erlaubt“ und „verboten“ beieinanderliegen – und warum präzise Übersetzung überlebenswichtig ist.
Warum „normale“ Übersetzungen nicht reichen: Die EFSA stellt klar: Nur geprüfte Claims dürfen verwendet werden – und zwar nur in der genehmigten Wortlautlogik.
Das bedeutet für Ihre Internationalisierung: Sie brauchen nicht nur eine „schöne“ Übersetzung. Sie brauchen auch Compliance in jeder Zielsprache. Ein medizinischer Fachübersetzer überträgt nicht den Sinn des Satzes, sondern prüft die Äquivalenz zur jeweiligen nationalen Umsetzung der EU-Verordnung.
Bei mpü verstehen wir Health Claims nicht als Marketingfloskeln, sondern als das, was sie sind: regulatorische Bausteine. Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte in Italien, Frankreich oder Polen genauso rechtssicher im Regal stehen wie in Deutschland.









