Nahrungsergänzungsmittel: Rechtssicher kommunizieren im internationalen Markt
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel mit konzentrierten Vitaminen, Mineralstoffen und bioaktiven Substanzen. Sie unterliegen in der EU der Richtlinie 2002/46/EG sowie nationalen Regelungen, die teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen. In Deutschland sind sie beispielsweise der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) sowie lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterworfen und müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.
Eine besondere Herausforderung liegt in der rechtssicheren Übersetzung der Produktinformationen, da einfache 1:1-Übersetzungen oft nicht den regulatorischen und kulturellen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft sowohl Produktkennzeichnung (gemäß LMIV – EU-Verordnung Nr. 1169/2011) als auch Marketingaussagen und Health Claims. Letztere unterliegen der EU-Verordnung 1924/2006 und dürfen nur in von der EFSA genehmigter Form verwendet werden. Aussagen wie „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ sind erlaubt – medizinische Aussagen wie „lindert Schmerzen“ hingegen verboten.
Auch auf nationaler Ebene gibt es Besonderheiten: Während Deutschland sehr streng prüft und schnell abmahnt, erlaubt Italien bestimmte traditionelle Claims, Frankreich hingegen schränkt pflanzliche Aussagen stark ein. Die richtige Lokalisierung bedeutet deshalb weit mehr als nur Sprache – sie verlangt rechtliches Feingefühl, kulturelles Verständnis und wissenschaftliche Präzision.
Ob Kennzeichnung, Studien, Werbetexte oder Zulassungsunterlagen: Die Zusammenarbeit mit spezialisierten medizinisch-pharmazeutischen Übersetzungsbüros wie mpü translations sichert Unternehmen ab – rechtlich wie marktwirtschaftlich. Die korrekte sprachliche Umsetzung entscheidet nicht nur über die Markteinführung, sondern auch über das Vertrauen der Verbraucher.